Änderungswirkungen
Änderungswirkungen bezeichnet in der Rechtswissenschaft die rechtlichen Folgen einer Änderung von Normen, Verordnungen oder Verträgen auf bereits bestehende Rechtsverhältnisse. Es geht darum, wie eine neue Rechtsnorm Rechte und Pflichten von Betroffenen verändert, fortbestehen lässt oder beendet, und ob diese Veränderungen bereits greifen oder erst künftig wirksam werden.
Man unterscheidet dabei rückwirkende Änderungswirkungen (Rückwirkung) und nur zukünftige, prospektive Änderungswirkungen. Rückwirkende Änderungen setzen laufende Rechtsverhältnisse
In der Praxis betreffen Änderungswirkungen sowohl öffentlich-rechtliche Regelungen (z. B. Steuer- oder Verwaltungsrecht) als auch privatrechtliche
Der Schutz des Vertrauens in die Rechtsordnung und der Bestandsschutz führen dazu, dass rückwirkende Maßnahmen besonders
Beispiele reichen von Steuerrechtsänderungen, die Abgaben rückwirkend festsetzen, bis zu Veränderungen der Vertragsbedingungen, die schon bestehende