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tarifvertraglicher

Tarifvertraglicher bezeichnet ein Adjektiv, das sich auf Inhalte bezieht, die durch einen Tarifvertrag geregelt sind. Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden bzw. einzelnen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten, Urlaub und weitere Arbeitsbedingungen festlegt. Das Adjektiv wird in der Regel in Verbindung mit Substantiven verwendet, z. B. "tarifvertragliche Regelungen", "tarifvertraglicher Lohn" oder "tarifvertragliche Arbeitszeit".

Dabei kennzeichnet es, dass die betreffende Regelung nicht unmittelbar gesetzlich festgelegt ist, sondern aus dem Tarifvertrag

Tarifvertragliche Regelungen betreffen typischerweise Löhne oder Gehälter, Arbeitszeiten, Zuschläge, Urlaub, Kündigungsfristen und andere Arbeitsbedingungen. Sie können

stammt
und
in
dem
betroffenen
Arbeitsverhältnis
gilt.
Die
Bestimmungen
können,
je
nach
Tarifvertrag,
für
gesamte
Branchen
gültig
sein
oder
nur
für
die
Mitglieder
der
vertragsschließenden
Parteien
bindend
wirken.
In
Deutschland
bildet
das
Tarifvertragsgesetz
(TVG)
den
rechtlichen
Rahmen;
Tarifverträge
werden
zwischen
Tarifvertragsparteien
verhandelt
und
können
durch
gesetzliche
Allgemeinverbindlicherklärung
auch
auf
andere
Arbeitgeber
und
Arbeitnehmer
einer
Branche
ausgeweitet
werden.
höher
oder
spezifischer
ausfallen
als
gesetzliche
Mindeststandards,
dürfen
jedoch
gesetzliche
Ansprüche
nicht
grundsätzlich
abschaffen.
In
der
Praxis
ergänzen
tarifvertragliche
Bestimmungen
die
gesetzliche
Regelung
und
gelten
neben
betrieblichen
Vereinbarungen,
sodass
ein
Arbeitsverhältnis
sowohl
durch
gesetzliche
als
auch
durch
tarifvertragliche
Normen
geprägt
wird.