standesvertretung
Standesvertretung bezeichnet die kollektive Vertretung der Interessen, Rechte und Pflichten einer bestimmten Berufsgruppe. In der Praxis handelt es sich oft um eine eigenständige oder halbautonome Organisation, die durch Gesetz, Satzung oder Berufsordnung legitimiert ist. Sie fungiert als Sprach- und Interessenorgan ihrer Mitglieder und wirkt an der Selbstverwaltung des Berufsstandes mit.
Typische Mitglieder stammen aus Berufen wie Medizin, Rechtsanwaltwesen, Architektur, Ingenieurwesen, Lehre oder Pharmazie. Die Standesvertretung wird
Sie nimmt eine Vermittlerrolle zwischen Industrie, Wissenschaft, Staat und Öffentlichkeit ein. Zu den Aufgaben gehören die
Im Verhältnis zum Staat handelt es sich um eine Form der Selbstverwaltung: Entscheidungen beruhen auf fachlicher
Beispiele für Standesvertretungen sind Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern, Apothekerkammern, Zahnärztekammern und Architektenkammern. In anderen Bereichen oder Ländern können