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standesvertretung

Standesvertretung bezeichnet die kollektive Vertretung der Interessen, Rechte und Pflichten einer bestimmten Berufsgruppe. In der Praxis handelt es sich oft um eine eigenständige oder halbautonome Organisation, die durch Gesetz, Satzung oder Berufsordnung legitimiert ist. Sie fungiert als Sprach- und Interessenorgan ihrer Mitglieder und wirkt an der Selbstverwaltung des Berufsstandes mit.

Typische Mitglieder stammen aus Berufen wie Medizin, Rechtsanwaltwesen, Architektur, Ingenieurwesen, Lehre oder Pharmazie. Die Standesvertretung wird

Sie nimmt eine Vermittlerrolle zwischen Industrie, Wissenschaft, Staat und Öffentlichkeit ein. Zu den Aufgaben gehören die

Im Verhältnis zum Staat handelt es sich um eine Form der Selbstverwaltung: Entscheidungen beruhen auf fachlicher

Beispiele für Standesvertretungen sind Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern, Apothekerkammern, Zahnärztekammern und Architektenkammern. In anderen Bereichen oder Ländern können

häufig
durch
Wahlen
oder
gesetzliche
Delegationen
legitimiert
und
gliedert
sich
in
Gremien
wie
Kammern,
Verbände
oder
Ausschüsse.
Ihre
zentralen
Aufgaben
umfassen
Selbstverwaltung,
Berufsausbildung,
Qualitätssicherung,
Disziplinarverfahren
sowie
die
Festlegung
ethischer
Grundsätze.
Erteilung
und
Überwachung
berufsrechtlicher
Erlaubnisse,
Fortbildungsanforderungen,
Beratung
von
Behörden
in
fachlichen
Fragen
sowie
das
Verfassen
von
Stellungnahmen
und
Richtlinien.
Die
Standesvertretung
soll
das
Gemeinwohl
schützen,
die
Professionalität
sichern
und
den
Freiraum
der
Berufsausübung
wahren.
Kompetenz
und
Mitgliedereinbindung
statt
auf
staatlicher
Direktverwaltung.
Die
Finanzierung
erfolgt
überwiegend
durch
Mitgliedsbeiträge,
Gebühren
und
gelegentliche
staatliche
Zuschüsse.
ähnliche
Funktionen
in
Kammern,
Berufsverbänden
oder
Fachverbänden
organisiert
sein;
sie
alle
verfolgen
das
Ziel,
Berufsausübung
zu
regeln,
Standesethik
zu
wahren
und
Interessen
der
Mitglieder
zu
vertreten.