reinauftragserteilung
Reinauftragserteilung bezeichnet die direkte Beauftragung eines Auftrags an einen einzelnen Auftragnehmer ohne vorhergehendes formales Vergabeverfahren. Der Begriff wird vor allem im öffentlichen Beschaffungsrecht verwendet, kommt aber auch in der Privatwirtschaft vor. Im Gegensatz zu Ausschreibung oder wettbewerblichen Verhandlungsverfahren erfolgt keine Mehrfachangebotephase; der Auftrag wird direkt vergeben, wenn rechtliche Ausnahmetatbestände greifen.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Direktvergabe ist zulässig, wenn Ausnahmetatbestände vorliegen, etwa Dringlichkeit, technische Gründe, die nur einen bestimmten
Verfahrensablauf: Eine Reinauftragserteilung erfordert üblicherweise eine schriftliche Begründung, die Auftragserteilung selbst und vertragliche Festlegungen zu Leistungen,
Vorteile und Risiken: Vorteile sind Schnelligkeit und geringerer Verwaltungsaufwand bei einfachen Beschaffungen. Nachteile: begrenzter Wettbewerb, potenzielle
Begriffsabgrenzung: Reinauftragserteilung steht eng zu Direktvergabe bzw. Einzelvergabe und unterscheidet sich von Ausschreibungen, Verhandlungsverfahren mit Wettbewerb