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nichttriviale

Der Ausdruck nichttriviale wird in der Mathematik und Logik verwendet, um Objekte, Eigenschaften oder Lösungen zu kennzeichnen, die nicht trivial sind. Trivialität bedeutet hier gewöhnlich Offensichtlichkeit, Degeneration oder eine durch einfache Betrachtung erfasste Form. Eine nichttriviale Entität besitzt Substanz jenseits dieser Degeneration und erfordert in der Regel Begründung oder Beweis.

Beispiele und Kontexte: In der Gruppentheorie gilt eine Gruppe als nichttrivial, wenn sie mehr als ein Element

Der Begriff ist kontextabhängig; welche Fälle als trivial gelten, hängt von der jeweiligen Theorie ab. Nichttrivialität

enthält.
Eine
nichttriviale
Untergruppe
ist
ebenfalls
nicht
{e}.
In
der
linearen
Algebra
bezeichnet
man
einen
nichttrivialen
Kern
eines
linearen
Abbilds,
wenn
Ax
=
0
neben
der
Nullvektor
weitere
Lösungen
besitzt.
In
der
Topologie
spricht
man
von
nichttrivialen
Bündeln,
also
Bündeln,
die
nicht
als
Produkt
zerlegt
werden
können;
das
Möbiusband
dient
als
klassisches
Beispiel
eines
nichttrivialen
Bündels
über
dem
Kreis.
In
der
Graphentheorie
gilt
ein
Graph
als
nichttrivial,
wenn
er
mindestens
eine
Kante
hat.
In
der
Zahlentheorie
bedeutet
nichttriviale
Lösungen
solcher
Gleichungen
Lösungen,
die
nicht
durch
offensichtliche
Muster
entstehen.
signalisiert
oft,
dass
substanzielle
Argumente
oder
Beweise
erforderlich
sind,
um
eine
Behauptung
zu
stützen.