familiegerichte
Familiengerichte bezeichnet in der Kulinarik Gerichte, die sich besonders gut für den täglichen Familienbedarf eignen. Charakteristisch sind einfache Zubereitung, kostengünstige Zutaten, größere Mengen und ein milder, allgemein bekömmlicher Geschmack, der Kindern wie Erwachsenen zusagt. Der Begriff wird oft synonym zu Hausmannskost oder Alltagsküche verwendet. Im Rechtsbereich existiert ebenfalls der Begriff Familiengericht, der mit Familienangelegenheiten vor Gericht zu tun hat; dieser Artikel behandelt jedoch die kulinarische Bedeutung.
Typische Merkmale sind Alltagsrezepte, die sich gut aus Vorräten oder saisonalen Zutaten realisieren lassen, sowie die
Regionale Ausprägungen reichen von deutschen Klassikern wie Linseneintopf, Kartoffelsuppe und Gemüseaufläufen bis zu österreichischen Hausmannskost-Gerichten. Internationale
Tipps zur Zubereitung befassen sich mit Planung von Mahlzeiten, Einkauf nach Wochenplan, Resteverwertung und Portionskalkulation. Auch