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ertragswirksam

Ertragswirksam ist ein im deutschen Wirtschafts- und Steuerrecht verwendeter Begriff, der beschreibt, dass eine wirtschaftliche Transaktion oder Veränderung in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens als Ertrag wirksam wird. Der Wortbestandteil setzt sich aus Ertrag und wirksam zusammen und signalisiert, dass der Vorgang das Periodenergebnis beeinflusst.

In der Rechnungslegung bedeutet ertragswirksam, dass ein Ertrag dem jeweiligen Berichtszeitraum wirtschaftlich zugeordnet und dort in

Im Steuerrecht beeinflusst die Ertragswirksamkeit, in welchem Zeitraum die Einnahmen den steuerpflichtigen Gewinn erhöhen. Grundsätzlich gilt,

Beispiele: Der Umsatz aus einem Verkauf kann ertragswirksam werden, sobald die Lieferung erfolgt oder die Gefahr

Bedeutung: Der Begriff betont die Auswirkung auf das Periodenergebnis und damit auf die finanzielle Lage sowie

der
Gewinn-
und
Verlustrechnung
abgebildet
wird.
Die
konkrete
zeitliche
Zuordnung
richtet
sich
nach
den
geltenden
Bilanzierungsgrundsätzen,
wie
dem
HGB
(Handelsgesetzbuch)
in
Deutschland
oder
den
IFRS.
Wichtige
Konzepte
sind
das
Realisationsprinzip
und
die
Zeitraumabgrenzung,
die
bestimmen,
wann
Erträge
als
ertragswirksam
gelten.
dass
Einnahmen
ertragswirksam
sind,
wenn
sie
wirtschaftlich
realisiert
sind
oder
der
Anspruch
darauf
entstanden
ist;
Zahlungsfluss,
Lieferung
oder
Leistungsereignis
können
relevante
Auslöser
sein.
Gleichzeitig
können
Abgrenzungen
oder
Rückstellungen
steuerliche
Auswirkungen
auf
den
Zeitraum
haben.
auf
den
Käufer
übergeht,
nicht
zwingend
erst
bei
Zahlungseingang.
Zins-
oder
Mieterträge
können
ertragswirksam
werden,
wenn
sie
periodengerecht
abgegrenzt
werden.
die
steuerliche
Belastung
eines
Unternehmens.
Ertragswirksamkeit
ist
damit
zentral
für
Bilanzierung,
Steuern
und
Managementberichte.