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erschwerend

Erschwerend ist ein deutsches Adjektiv, abgeleitet vom Verb erschweren. Es beschreibt etwas, das eine Situation belastet, verschärft oder schwierig macht. Im allgemeinen Sprachgebrauch tritt es meist in festen Wendungen auf, etwa erschwerende Umstände, erschwerende Faktoren oder erschwerend wirkende Gegebenheiten.

Im juristischen Kontext bezeichnet erschwerend einen Umstand oder Faktor, der die Schwere einer Straftat erhöht oder

Gebrauch und Grammatik: Erschwerend wird meist in Verbindung mit Umstände oder Faktoren verwendet, z. B. „Es

Etymologie: Erschwerend stammt vom Verb erschweren und bedeutet wörtlich etwas schwerer machen. Synonyme im Rechtskontext sind

die
Strafzumessung
beeinflusst.
Man
spricht
von
erschwerenden
Umständen.
Typische
Beispiele
sind
Wiederholungstäterschaft,
besonders
planvolles
Vorgehen,
Grausamkeit,
Heimtücke
oder
besondere
Brutalität.
Solche
Merkmale
können
zu
einer
höheren
Strafe,
zusätzlichen
Auflagen
oder
strengeren
Rechtsfolgen
führen.
In
vielen
Rechtsordnungen
wirkt
sich
das
Vorliegen
erschwerender
Umstände
als
Verschärfung
der
Strafe
aus.
liegen
erschwerende
Umstände
vor“
oder
„erschwerende
Faktoren
wirken
sich
strafverschärfend
aus“.
Das
Wort
kann
auch
prädikativ
verwendet
werden:
„Die
Umstände
sind
erschwerend.“
In
der
Rechts-
und
Verwaltungssprache
gehört
es
zu
den
fest
etablierten
Formulierungen,
die
den
Grad
der
Belastung
oder
der
Schuld
belasten.
verschärfend
oder
strafverschärfend;
Gegensatzpaare
betreffen
mildernde
oder
entlastende
Umstände.