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ermächtigen

Ermächtigen ist ein transitives Verb im Deutschen, das bedeutet, einer Person formell Befugnis, Macht oder Erlaubnis zu verleihen, um bestimmte Handlungen vorzunehmen. In Rechts- und Verwaltungssprache beschreibt es oft die Zuweisung von Vollmacht oder Autorität, etwa durch Beschluss, Satzung oder eine Vollmachtsurkunde. Ziel ist, dass die ermächtigte Person eigenständig handeln kann, innerhalb festgelegter Grenzen wie Geltungsbereich, Dauer oder Betragsobergrenzen.

Der entsprechende Substantiv ist die Ermächtigung, eine formelle Zuweisung von Befugnissen. Man spricht auch von einer

Etymologisch leitet sich das Wort vom Stamm Mächtig ab; das Präfix er- kennzeichnet in der deutschen Sprache

Vollmacht,
insbesondere
wenn
Dritte
im
Namen
des
Auftraggebers
handeln
sollen.
Typische
Formulierungen
lauten:
Der
Vorstand
ermächtigt
den
Geschäftsführer,
Verträge
bis
zu
einer
bestimmten
Höhe
abzuschließen.
Die
Konstruktion
„jemanden
ermächtigen,
etwas
zu
tun“
ist
geläufig;
auch
reflexiv:
„sich
ermächtigen,
etwas
zu
tun“
kann
bedeuten,
sich
die
nötige
Befugnis
zu
verschaffen.
oft
das
Herbeiführen
einer
Handlung
oder
das
Erlangen
einer
Befugnis.
In
der
Praxis
begegnet
man
dem
Begriff
vor
allem
in
behördlichen,
unternehmerischen
oder
juristischen
Kontexten,
wo
Klarheit
über
Zuständigkeiten
und
Grenzen
wichtig
ist.
Verwandte
Begriffe
sind
Erlaubnis,
Befugnis,
Vollmacht
und
Ermächtigung
im
engeren
Sinn.