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beitragsfrei

Beitragsfrei ist ein Begriff aus dem deutschen und österreichischen Sozialrecht, der angibt, dass für eine Person oder eine bestimmte Zeitspanne keine Pflichtbeiträge zu einer Sozialversicherung oder zu anderen Abgaben zu entrichten sind. Gleichzeitig kann Versicherungsschutz bestehen bleiben, und bestehende Ansprüche oder Leistungen können weiter gelten. Die genaue Bedeutung richtet sich nach dem jeweiligen Rechtskreis und läuft oft darauf hinaus, Zeiträume oder Gruppen von Personen von der Beitragspflicht zu entlasten, ohne dass damit automatisch ein Verzicht auf Versicherungsschutz verbunden ist.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird von beitragsfreien Zeiten gesprochen. Dazu zählen unter anderem Erziehungszeiten (Kindererziehung), Zeiten

Auch in der Kranken- und Pflegeversicherung kommt der Begriff vor. So kann Beitragsfreiheit durch Familienversicherung oder

Beitragsfreiheit wird regelmäßig durch gesetzliche Regelungen bestimmt und kann je nach Land, Versicherungsträger und individuellem Fall

des
Wehr-
oder
Zivildienst
sowie
bestimmte
Pflegezeiten.
In
solchen
Phasen
werden
keine
Rentenbeiträge
gezahlt,
aber
sie
können
bei
der
späteren
Berechnung
der
Rente
angerechnet
oder
als
Anrechnungszeiten
berücksichtigt
werden.
Dadurch
wird
der
Rentenanspruch
trotz
fehlender
Beitragszahlungen
sichergestellt
oder
zumindest
teilweise
geschützt.
andere
Ausnahmeformen
greifen,
sodass
Angehörige
ohne
eigenes
Entgelt
versichert
bleiben
oder
bestimmte
Personengruppen
bei
geringem
Einkommen
von
der
Beitragszahlungspflicht
befreit
sind.
Die
konkrete
Ausgestaltung
hängt
von
nationalem
Recht,
Versichertenkarten
und
dem
Status
der
versicherten
Person
ab.
variieren.
Wer
betroffen
ist,
sollte
sich
daher
bei
der
jeweiligen
Sozialversicherung
oder
dem
Arbeitgeber
informieren,
welche
Zeiten
oder
Gruppen
unter
Beitragsfreiheit
fallen
und
wie
sich
dies
auf
Ansprüche
und
Leistungen
auswirkt.