beitragsfrei
Beitragsfrei ist ein Begriff aus dem deutschen und österreichischen Sozialrecht, der angibt, dass für eine Person oder eine bestimmte Zeitspanne keine Pflichtbeiträge zu einer Sozialversicherung oder zu anderen Abgaben zu entrichten sind. Gleichzeitig kann Versicherungsschutz bestehen bleiben, und bestehende Ansprüche oder Leistungen können weiter gelten. Die genaue Bedeutung richtet sich nach dem jeweiligen Rechtskreis und läuft oft darauf hinaus, Zeiträume oder Gruppen von Personen von der Beitragspflicht zu entlasten, ohne dass damit automatisch ein Verzicht auf Versicherungsschutz verbunden ist.
In der gesetzlichen Rentenversicherung wird von beitragsfreien Zeiten gesprochen. Dazu zählen unter anderem Erziehungszeiten (Kindererziehung), Zeiten
Auch in der Kranken- und Pflegeversicherung kommt der Begriff vor. So kann Beitragsfreiheit durch Familienversicherung oder
Beitragsfreiheit wird regelmäßig durch gesetzliche Regelungen bestimmt und kann je nach Land, Versicherungsträger und individuellem Fall