Erziehungszeiten
Erziehungszeiten sind im deutschen Sozialversicherungsrecht Zeiten der Kindererziehung, die von der gesetzlichen Rentenversicherung als Anrechnungszeiten gewertet werden. Ziel ist die Berücksichtigung der Lebensleistung von Eltern jenseits der Erwerbsarbeit und die Sicherung von Ansprüchen auf späteren Rentenleistungen.
Für jedes Kind können in der Regel bis zu drei Kalenderjahre als Erziehungszeiten anerkannt werden. Die Zeit
Auswirkungen auf die Rente: Erziehungszeiten erhöhen die späteren Entgeltpunkte, die bei der Berechnung der Rente berücksichtigt
Anrechnung und Beantragung: Die Deutsche Rentenversicherung prüft und erkennt Erziehungszeiten an. Anträge können nachträglich gestellt werden,
Hinweise: Die Regelungen dienen der Gleichstellung von Müttern und Vätern im Hinblick auf Rentenansprüche. Änderungen im