Anrechnungszeiten
Anrechnungszeiten bezeichnet in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung Zeiträume, die bei der Berechnung der Rente als rentenbegründende Zeiten gelten, auch wenn dafür keine Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Sie dienen dazu, Unterbrechungen im Erwerbsleben, wie Kindeserziehung oder bestimmte Dienstzeiten, bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen. Anrechnungszeiten erhöhen die Rentenansprüche, indem ihnen Rentenansprüche gutgeschrieben werden.
Zu den wichtigsten Anrechnungszeiten gehören Kindererziehungszeiten: Für jedes Kind, das erzogen wird, zählen in der Regel
Die konkrete Ausgestaltung hängt von der gesetzlich geltenden Fassung ab. Die Rechtsgrundlage bildet das Sozialgesetzbuch VI.
Zusammengefasst: Anrechnungszeiten ermöglichen es, dass auch Phasen ohne Beitragszahlungen bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden, um Rentenansprüche