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Zweitbewertung

Zweitbewertung ist ein zweiter Bewertungsprozess eines Vermögenswertes, der von einem unabhängigen Gutachter oder einer anderen Bewertungsinstanz durchgeführt wird. Sie dient dazu, den ersten Wert zu überprüfen, zu bestätigen oder gegebenenfalls zu korrigieren. Häufig wird eine Zweitbewertung angefordert, wenn der ursprüngliche Wert beanstandet wird, wenn eine Bank oder Versicherung eine unabhängige Bestätigung verlangt oder der Wert für Folgedecisions wie Kreditvergabe, Versicherungsdeckung oder steuerliche Zwecke verwendet werden soll.

Der Ablauf einer Zweitbewertung entspricht meist dem standardisierten Bewertungsprozess. Zunächst wird eine geeignete, unabhängige Bewertungsperson ausgewählt

Anwendungsgebiete finden sich vor allem in der Immobilienfinanzierung, der Versicherungssumme, der steuerlichen Bewertung oder in Rechtsstreitigkeiten

Eine Zweitbewertung erhöht in der Regel die Zuverlässigkeit der Wertermittlung, verursacht jedoch zusätzliche Kosten und Zeitaufwand.

und
der
Bewertungsumfang
sowie
das
Bewertungsdatum
festgelegt.
Anschließend
werden
aktuelle
Daten
erhoben,
zum
Beispiel
Vergleichspreise,
Ertragsdaten
oder
Herstellungskosten,
abhängig
vom
Vermögenswert.
Es
kommen
in
der
Immobilienbewertung
üblicherweise
drei
Hauptansätze
zum
Einsatz:
Vergleichswert,
Ertragswert
und
Sachwert.
Die
Ergebnisse
der
zwei
Bewertungen
werden
analysiert
und
in
einem
Bericht
gegeneinander
abgewogen;
oft
wird
eine
Spanne
oder
eine
Reconciliation
erarbeitet.
zur
Vermögensbewertung.
Unterschiede
zwischen
den
Gutachten
können
auftreten
aufgrund
unterschiedlicher
Datenlage,
Bewertungsmethoden
oder
Bewertungsdaten.
In
Fällen
größerer
Abweichungen
kann
auch
eine
dritte
Bewertung
eingeholt
werden.
Sie
trägt
dazu
bei,
fundiertere
Entscheidungen
zu
treffen
und
rechtliche
oder
vertragliche
Unsicherheiten
zu
reduzieren.