Zweitbewertung
Zweitbewertung ist ein zweiter Bewertungsprozess eines Vermögenswertes, der von einem unabhängigen Gutachter oder einer anderen Bewertungsinstanz durchgeführt wird. Sie dient dazu, den ersten Wert zu überprüfen, zu bestätigen oder gegebenenfalls zu korrigieren. Häufig wird eine Zweitbewertung angefordert, wenn der ursprüngliche Wert beanstandet wird, wenn eine Bank oder Versicherung eine unabhängige Bestätigung verlangt oder der Wert für Folgedecisions wie Kreditvergabe, Versicherungsdeckung oder steuerliche Zwecke verwendet werden soll.
Der Ablauf einer Zweitbewertung entspricht meist dem standardisierten Bewertungsprozess. Zunächst wird eine geeignete, unabhängige Bewertungsperson ausgewählt
Anwendungsgebiete finden sich vor allem in der Immobilienfinanzierung, der Versicherungssumme, der steuerlichen Bewertung oder in Rechtsstreitigkeiten
Eine Zweitbewertung erhöht in der Regel die Zuverlässigkeit der Wertermittlung, verursacht jedoch zusätzliche Kosten und Zeitaufwand.