Zweckänderungen
Zweckänderungen bezeichnet in rechtlichen Kontexten die Veränderung des in der Satzung oder Gründungspostaten festgelegten Zwecks einer juristischen Person oder Stiftung. Der Begriff kommt vor allem im Unternehmensrecht, Vereinsrecht und Stiftungsrecht vor. Ziel ist es, den bisherigen Zweck durch eine neue Zielsetzung zu ersetzen oder ihn zu erweitern.
In Kapitalgesellschaften wie GmbH oder Aktiengesellschaft (AG) bedeutet eine Zweckänderung die Änderung des in der Satzung
Bei eingetragenen Vereinen (e.V.) erfolgt eine Änderung des Zwecks durch Beschluss der Mitgliederversammlung und ggf. Anpassung
Stiftungen folgen einem anderen Verfahren: Zweckänderungen erfordern in der Regel die Zustimmung der Stiftungsaufsicht oder ggf.
Zweckänderungen können steuerliche Folgen haben, insbesondere für gemeinnützige Organisationen. Sie beeinflussen Verträge, Fördermittel, Mitarbeitende und Aufsichtsstrukturen.