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Zustimmungen

Zustimmungen ist der Pluralbegriff von Zustimmung und bezeichnet das Aussprechen von Einverständnis oder die Erteilung einer Genehmigung durch eine Person oder eine Institution zu einem Vorschlag, Vertrag oder einer Maßnahme. Eine Zustimmung bedeutet, dass der Zustimmungsgeber dem Vorhaben grundsätzlich zustimmt oder es akzeptiert. Der Begriff wird in vielen Bereichen verwendet, etwa im Zivilrecht, in der Verwaltung, in der Medizin, in der Politik und im Alltag.

Etymologie: Zustimmungen leitet sich von zu- (Hinrichtung, Richtung) und stimmen (sich einverstanden erklären) ab und bedeutet

Nutzung und Bedeutungsumfang: In rechtlichen Kontexten dient Zustimmung als formale Bedingung für Handlungen wie Verträge, Fusionen

Form und Rechtswirkung: In vielen Bereichen muss Zustimmung frei, bewusst, spezifisch und nachweisbar erfolgen; sie kann

Synonyme und Gegenpole: Verwandte Begriffe sind Genehmigung und Erlaubnis; das Gegenteil ist Ablehnung bzw. Nichtzustimmung.

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wörtlich
„in
Richtung
Zustimmung
gehen“.
Das
Pluralwort
betont,
dass
mehrere
Akte
des
Einvernehmens
vorliegen
können.
oder
behördliche
Entscheidungen.
In
der
Medizin
bezeichnet
Zustimmung
die
Einwilligung
des
Patienten
zu
einer
Behandlung,
oft
in
Form
einer
informierten
Einwilligung.
Im
Datenschutz
wird
häufiger
der
Begriff
Einwilligung
verwendet,
der
speziell
die
Rechtsgrundlage
für
die
Verarbeitung
personenbezogener
Daten
beschreibt;
Zustimmung
kann
hier
allgemein
verstanden
werden,
ist
aber
nicht
identisch.
widerrufen
werden.
Fehlt
sie,
sind
bestimmte
Handlungen
unzulässig
oder
rechtswidrig.
Zustimmungen
können
von
Einzelpersonen
oder
von
Vertretungen,
wie
Beiräten
oder
Gesellschaftern,
erteilt
werden
und
oft
an
Bedingungen
oder
Fristen
geknüpft
sein.