Zolldeklarationen
Zolldeklarationen sind schriftliche oder elektronisch übermittelte Erklärungen an die Zollbehörden über den Gegenstand und die Rahmenbedingungen eines Grenztransports von Waren. Sie dienen der Festsetzung von Zöllen, Steuern und Abgaben sowie der Kontrolle von Ein- und Ausfuhrbestimmungen.
In der Europäischen Union umfassen Zolldeklarationen Import-, Export- und Transitdeklarationen. In Deutschland erfolgt die Abwicklung überwiegend
Typische Informationen umfassen: Bezeichnung der Waren, Menge, Gewicht/Volumen, Warenwert, Währung, Zolltarifnummer (HS-Code), Zollwert, Ursprungsland, Bestimmungsland, Handelsbedingungen
Zur Abwicklung benötigt der Antragsteller typischerweise eine EORI-Nummer; falsche/ unvollständige Deklarationen können zu Verzögerungen, Nachversteuerungen, Bußgeldern
Die Prüfung erfolgt durch Zollbehörden; bei Bedarf erfolgt Vorababfertigung; nach Prüfung wird die Warenfreigabe erteilt oder
Rechtlicher Rahmen: EU-Zollkodex-Verordnung (Regulation (EU) 952/2013) und Durchführungsakte; nationale Umsetzung in Deutschland im Zollrecht; Zolldeklarationen bilden