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Zahlungsverpflichtung

Zahlungsverpflichtung bezeichnet im Zivilrecht die Pflicht eines Schuldners, eine vertraglich oder gesetzlich festgelegte Geldsumme an einen Gläubiger zu leisten. Sie gehört zu den zentralen Leistungspflichten eines Schuldverhältnisses und kann aus verschiedensten Verträgen wie Kauf, Miete, Dienstleistung oder Kredit entstehen. Neben dem Hauptbetrag umfasst sie oft Zinsen, Nebenkosten und gegebenenfalls Verfahrens- oder Rechtsverfolgungskosten.

Die Verpflichtung entsteht durch Rechtsgrund, sei es aus einem Vertrag, aus gesetzlichen Regelungen oder aus einem

Bei Nichtzahlung kann der Schuldner in Verzug geraten. Typische Folgen sind Verzugszinsen und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen sowie

Zahlungsverpflichtung ist ein Begriff des deutschen Zivilrechts und wird oft synonym zur Zahlungspflicht verwendet. Sie bildet

sonstigen
Schuldverhältnis.
Die
Fälligkeit
bestimmt,
wann
die
Zahlung
zu
leisten
ist.
In
Verträgen
wird
regelmäßig
ein
Zahlungsziel
festgelegt;
fehlt
dieses,
gelten
übliche
Regelungen
wie
der
Zugang
einer
Rechnung
oder
ein
gesetzlicher
Fälligkeitstermin.
Die
Währung,
der
Modus
der
Zahlung
und
der
Ort
der
Zahlung
gehören
ebenso
zum
Umfang
der
Zahlungsverpflichtung.
grundsätzliche
Rechtsmittel
des
Gläubigers
wie
Mahn-
oder
Vollstreckungsmaßnahmen.
Der
Beginn
des
Verzugs
richtet
sich
nach
Mahnung
oder
dem
Ablauf
des
Fälligkeitstermins;
zudem
regelt
das
Gesetz
oftmals
bestimmte
Zins-
und
Kostenansprüche.
Zur
Wahrung
der
eigenen
Positionen
können
Gläubiger
Sicherheiten
verlangen
oder
auf
Gegenansprüche
reagieren,
während
Schuldner
unter
bestimmten
Voraussetzungen
Aufrechnungen
oder
Zurückbehaltungsrechte
geltend
machen
können.
zusammen
mit
der
Leistungs-
und
Schuldverhältniskonstruktion
die
Grundlage
für
die
Durchsetzung
monetärer
Ansprüche
in
Verträgen.