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Wirtschaftsprüfungsunternehmen

Wirtschaftsprüfung bezeichnet die systematische Prüfung von Jahresabschlüssen, Lageberichten und anderen relevanten Finanzinformationen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer. Zweck ist die Feststellung der Verlässlichkeit der Berichterstattung, die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dargestellten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Prüfung der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben. Die Ergebnisse dienen Adressaten wie Gläubigern, Investoren, Aufsichtsgremien und dem Markt der Transparenz und des Vertrauens in die Unternehmensführung.

Rechts- und Berufsrahmen: In Deutschland wird die Wirtschaftsprüfung durch das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer, die Wirtschaftsprüferordnung und

Leistungen: Zu den Kernleistungen gehören Jahresabschlussprüfungen, Konzernabschlussprüfungen und Prüfung des Lageberichts. Daneben gibt es die prüferische

Rolle in der Unternehmensführung: Wirtschaftsprüfung trägt zur Transparenz, Risikobewertung und internen Kontrollen bei. Viele Unternehmen verwenden

handelsrechtliche
Vorschriften
geregelt,
insbesondere
durch
das
Handelsgesetzbuch
(HGB)
§§
316
ff.
Internationale
Standards
(ISA)
werden
umgesetzt
bzw.
durch
IDW-Standards
ergänzt.
Wirtschaftsprüfer
müssen
unabhängig
sein
und
ihre
Tätigkeit
nach
den
Grundsätzen
ordnungsmäßiger
Prüfung
ausführen.
Durchsicht,
die
einen
weniger
umfangreichen
Prüfungsgrad
darstellt.
Das
Prüfergebnis
wird
in
einem
Prüfungsbericht
mit
einem
Bestätigungsvermerk
dokumentiert,
der
je
nach
Befund
unbeschränkt,
eingeschränkt
oder
in
Einzelfällen
verweigert
sein
kann.
Neben
externen
Prüfungen
bieten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
auch
Beratungsleistungen
an,
wobei
Unabhängigkeit
gewahrt
bleiben
muss.
Audit
Committees
zur
Zusammenarbeit
mit
dem
Abschlussprüfer,
der
potenzielle
Risiken
und
Verbesserungspotenziale
bewertet
und
Kommunikationsprozesse
zwischen
Management,
Aufsichtsorganen
und
Prüfer
verschlankt.