Willensübereinstimmung
Willensübereinstimmung bezeichnet in der deutschen Privatrechtsordnung die notwendige Übereinstimmung der Willenserklärungen der Beteiligten, damit ein Rechtsgeschäft zustande kommt. Der Begriff wird im Alltag oft mit übereinstimmenden Willenserklärungen gleichgesetzt und bildet die Grundlage für den Abschluss von Verträgen. Im Kern geht es darum, dass beide Seiten ihren Willen, eine rechtliche Folge herbeizuführen, auf denselben Vertragsinhalt richten.
Eine Willenserklärung besteht aus zwei Komponenten: dem Willen, eine Rechtsfolge herbeizuführen, und der äußeren Kundgabe dieses
Wird keine Willensübereinstimmung erzielt, kommt kein Vertrag zustande. Abweichungen im Inhalt der Erklärungen, Irrtümer, Täuschung oder