Willensmängel
Willensmängel bezeichnen Störungen der Einwilligung in eine Willenserklärung, die deren Gültigkeit beeinflussen können. In der zivilrechtlichen Praxis betreffen sie vor allem Verträge: Durch Willensmängel kann eine abgegebene Willenserklärung anfechtbar oder unwirksam werden. Gemäß dem deutschen Zivilrecht führen Willensmängel in der Regel dazu, dass der Rechtsakt ex tunc unwirksam wird, sodass die Parteien in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
Zu den Hauptformen der Willensmängel gehören Irrtum, Täuschung und Drohung. Irrtum umfasst Fehler über den Inhalt
Täuschung liegt vor, wenn eine Willenserklärung durch falsche Tatsachen oder durch arglistige Täuschung abgegeben wurde. Ebenso
Die Anfechtung setzt in der Regel eine entsprechende Willenserklärung voraus (Anfechtungserklärung) und läuft innerhalb bestimmter Fristen.
Willensmängel spielen eine zentrale Rolle im Verbraucherschutz und im allgemeinen Vertragsrecht, weil sie die Rechtswirksamkeit von