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Werbeanlagen

Werbeanlagen sind bauliche oder freistehende Vorrichtungen, die der öffentlichen oder kommerziellen Kommunikation dienen. Sie tragen Werbung für Produkte, Dienstleistungen oder Marken und können fest installiert oder temporär angebracht sein. Typisch unterscheidet man Fassadenwerbeanlagen an Gebäuden, freistehende Werbeanlagen wie Großflächen, Werbetürme oder Litfaßsäulen, sowie digitale Werbeanlagen mit LED- oder LCD-Bildschirmen. Neben statischer Werbung existieren auch animierte oder dynamische Inhalte.

Die rechtlichen Grundlagen von Werbeanlagen variieren je nach Rechtsordnung. In vielen Ländern werden sie durch Bauordnungen,

Werbeneanlagen beeinflussen das Stadtbild, die Sichtbarkeit des Verkehrs und können Umweltaspekte wie Lichtverschmutzung, Energieverbrauch und Ablenkung

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kommunale
Bebauungspläne
und
Werbeanlagensatzungen
geregelt.
Für
größere
oder
beleuchtete
Anlagen
ist
in
der
Regel
eine
Baugenehmigung
oder
eine
formelle
Anzeige
erforderlich.
Gemeinden
legen
in
Satzungen
zulässige
Größen,
Abstände
zu
Verkehrsflächen,
Gestaltungsvorgaben
und
Nutzungsbeschränkungen
fest.
Denkmal-
oder
Landschaftsschutz
können
zusätzliche
Beschränkungen
mit
sich
bringen.
Betreiber
müssen
in
der
Regel
für
Sicherheit,
Elektrik
und
Instandhaltung
sorgen
und
gesetzliche
Vorgaben
zu
Beleuchtung
und
Lichtimmission
beachten.
im
Straßenverkehr
betreffen.
Daher
berücksichtigen
Planung,
Verkehrssicherheit,
Denkmalschutz
und
Ästhetik
oft
mehrere
Interessen.
In
der
Praxis
ist
der
Genehmigungsprozess
ein
zentraler
Bestandteil
der
Einführung
neuer
Werbeanlagen.