Vorschlagsrecht
Vorschlagsrecht bezeichnet das Recht einer Person oder Gruppe, einem Entscheidungsgremium eine Sache oder eine Person zur Beratung, Prüfung oder Beschlussfassung vorzuschlagen. Typischerweise geht es um die Einbringung von Anträgen, die Nennung von Kandidaten oder die Vorlage von Sachargumenten. Das Recht entsteht meist durch gesetzliche Vorgaben, Satzungen, Geschäftsordnungen oder vertragliche Vereinbarungen und greift in konkreten Verfahrensabläufen, etwa während einer Sitzung, auf der die Tagesordnung festgelegt wird.
Anwendungsbereiche finden sich in verschiedenen Bereichen, etwa in der Unternehmensführung, Vereinen, Verbänden, kommunalen Gremien und parlamentarischen
Rechts- und Verfahrenscharakter: Das Vorschlagsrecht ist kein eigenes Stimmrecht; es handelt sich um eine prozedurale Möglichkeit,
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