Vorjahresbudget
Vorjahresbudget bezeichnet im Haushalts- und Budgetprozess das Budget des vorangegangenen Geschäftsjahres, das als Referenzgröße für die Planung des aktuellen oder zukünftigen Haushalts dient. Es wird häufig als Baseline genutzt, aus der prozentuale Anpassungen, neue Investitionen und Einsparungen abgeleitet werden. In der öffentlichen Verwaltung dient das Vorjahresbudget oft als Ausgangspunkt für den Haushaltsentwurf, der von Regierung, Ministerien oder Kommunen erstellt wird. In der Privatwirtschaft dient es ebenfalls als Orientierungspunkt, besonders in jährlichen Budgetzyklen.
Funktionsweise: Das Vorjahresbudget wird in der Regel übertragen, neue Zahlen werden durch Änderungsanträge, Inflation, Konjunkturprognosen verändert.
Vorteile: Konsistenz, erleichtert Vergleiche Jahr zu Jahr, einfache Umsetzung und Transparenz gegenüber Gremien und Öffentlichkeit.
Nachteile: Kann bestehende Ineffizienzen fortschreiben, verkennt veränderte Rahmenbedingungen, wenig Anreiz zur Kostenoptimierung, kann starre Strukturen fördern.
Alternativen und Ergänzungen: Nullbasierte Budgetierung, rollierende Planung, adaptive oder zukunftsorientierte Budgetierung; Mischformen kommen häufig vor.
Beispiel: Eine Kommune passt ihr Vorjahresbudget im Folgejahr um 2–3 Prozent infolge steigender Personal- und Sachkosten