Vorbesitz
Vorbesitz bezeichnet im deutschen Zivilrecht die Besitzstellung eines Gegenstandes durch eine Person, die ihn vor einer bestimmten Rechtsfolge innehatte oder gehalten hat. Es handelt sich um eine historische Besitzlage, die unabhängig vom aktuellen Eigentumsverhältnis besteht. Vorbesitz ist kein formeller Titel; es beschreibt lediglich den tatsächlichen Besitzverlauf eines Gegenstands.
In der Praxis spielt Vorbesitz vor allem im Zusammenhang mit dem Besitz und der Erwerbsfähigkeit durch Besitz
Unterscheidet man Vorbesitz vom aktuellen Besitz, so beschreibt der Begriff nur die historische Besitzlage einer Sache,
Beispiele aus dem Alltag finden sich bei gebrauchten Gegenständen oder Immobilien, bei denen die Vorbesitzerhistorie Teil