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Volkssouveränität

Volkssouveränität ist ein Grundprinzip der politischen Theorie, nach dem alle staatliche Gewalt vom Volk ausgeht und der Wille des Volkes die Grundlage der staatlichen Ordnung bildet. In demokratischen Systemen wird daraus die Legitimation von Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung abgeleitet.

Historisch wurzelt der Begriff in den Ideen des Gesellschaftsvertrags und der Aufklärung, etwa bei Rousseau, der

Rechtlich bedeutet Volkssouveränität, dass die Bürger oder ihre gewählten Vertreter die höchste politische Autorität ausüben, wobei

In modernen Demokratien kann Volkssouveränität direkt oder indirekt ausgeübt werden: durch Wahlen, politische Partizipation, Referenden oder

Siehe auch: Volkssouveränität, Demokratie, Verfassungsstaat.

den
Souverän
als
Gesamtheit
der
Bürger
konzipierte.
Im
Verlauf
der
Verfassungsentwicklung
dient
Volkssouveränität
als
Gegengewicht
zu
autokratischer
Herrschaft.
In
Deutschland
ist
die
Volkssouveränität
im
Grundgesetz
verankert,
das
die
politische
Ordnung
als
vom
Volk
getragen
beschreibt
und
alle
Staatsgewalt
vom
Volk
ausgehen
lässt.
die
Ausübung
durch
verfassungsmäßige
Organe
erfolgt.
Verfassungs-
und
Rechtsstaatlichkeit
schützen
Grundrechte
und
verhindern
die
Missachtung
der
Willensbildung
durch
Gewalt.
Im
Deutschen
Grundgesetz
wird
dies
durch
den
Grundsatz
der
Gewaltenteilung
konkret
umgesetzt,
der
die
Ausübung
staatlicher
Macht
an
verfasste
Strukturen
binden
soll.
andere
Formen
der
Bürgerbeteiligung.
Kritisch
diskutiert
wird,
ob
direkte
Volkssouveränität
Minderheiten
besser
schützt
oder
eher
Mehrheitsentscheidungen
begünstigt;
daher
bleibt
die
Volkssouveränität
meist
eingebettet
in
Rechtsstaatlichkeit,
Grundrechte
und
unabhängige
Institutionen.