Verwerflichkeit
Verwerflichkeit bezeichnet in der deutschsprachigen Ethik, Rechtswissenschaft und im allgemeinen Sprachgebrauch eine moralische oder normative Zuschreibung: eine Handlung, Absicht oder Charaktereigenschaft wird als zutiefst verwerflich, deshalb abzulehnen oder zu verurteilen angesehen. Das Begriffspaar Verwerflichkeit/Verwerflich dient damit der Abgrenzung von akzeptablen oder harmlosen Verhaltensweisen gegenüber solchen, die als moralisch schwerwiegend falsch gilt.
Etymologie und Anwendungsbereich: Verwerflich leitet sich von verwerfen ab und bedeutet so viel wie widersprüchlich, abzulehnend
Verhältnis zu Recht und Moral: Verwerflichkeit ist eine normative Einschätzung, die oft über rechtliche Kriterien hinausgeht.
Kriterien und Debatten: Typische Kriterien für Verwerflichkeit sind Absicht (Vorsatz oder Kalkül), Schädigung oder Ausmaß der
Siehe auch: Moral, Schuld, Verantwortlichkeit, Rechtswidrigkeit, Verurteilung.