Versorgungsformen
Versorgungsformen ist ein deutscher Fachbegriff aus dem Gesundheits- und Sozialwesen. Er bezeichnet die unterschiedlichen organisatorischen Formen der Erbringung von Leistungen, also wo, von wem und unter welchen Rahmenbedingungen medizinische, pflegerische und rehabilitative Versorgung erfolgt. Der Begriff umfasst sowohl ambulante als auch stationäre Angebote sowie weitere Versorgungsformen wie teilstationäre Leistungen, Rehabilitation, Langzeitpflege und häusliche Versorgung. Ziel ist eine bedarfsgerechte, effiziente und koordinierte Versorgung der Versicherten.
Zu den zentralen Versorgungsformen gehören ambulante Versorgung, die von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und anderen ambulanten Anbietern
Die Versorgungsformen werden durch gesetzliche Vorgaben geregelt, insbesondere im Sozialgesetzbuch V (Krankenversicherung) und XI (Pflegeversicherung), sowie