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Verlusthöhe

Verlusthöhe bezeichnet in der deutschen Rechts- und Wirtschaftssprache den monetären Umfang eines erlittenen Verlusts. Sie gibt an, welcher Betrag ersetzt, entschädigt oder abgeschrieben werden soll. Der Begriff wird in Versicherungsfällen, Haftungsfragen und Schadenseinschätzungen verwendet und kann direkte Schäden sowie, je nach Kontext, Folgeschäden umfassen.

Im Versicherungswesen wird die Verlusthöhe durch die Police begrenzt: Versicherungssumme, Selbstbeteiligung, und Deckungsumfang. Zur Ermittlung werden

Bei Haftungs- oder vertraglichen Ansprüchen umfasst die Verlusthöhe den entstanden Schaden (z. B. Reparatur, Ersatz) sowie

In der Bilanz bzw. im Finanzwesen entspricht die Verlusthöhe oft einer Wertminderung bzw. Impairment. Sie ergibt

Praxis: Dokumentation, Gutachten, Zeitpunkte der Bewertung, Rechtsgrundlagen, Fristen.

meist
Werte
wie
Wiederbeschaffungswert
(Neuwert)
oder
Zeitwert
herangezogen,
inklusive
Abzügen
für
Alter,
Wertminderung
oder
Salvage.
Der
tatsächliche
Erstattungsbetrag
ergibt
sich
aus
dieser
Bewertung
unter
Berücksichtigung
von
Ausschlüssen
und
Fristen.
zulässige
Folge-
und
Verdienstausfälle.
Zukunftsschäden
können
ebenfalls
einschließen
sein,
soweit
sie
vertraglich
oder
gesetzlich
geltend
gemacht
werden.
Der
Geschädigte
hat
oft
Belege
vorzulegen
und
ggf.
den
Schaden
zu
mildern.
sich
aus
der
Differenz
zwischen
Buchwert
eines
Vermögenswerts
und
seinem
beizulegenden
Zeitwert
bzw.
Nutzungswert.