Verfassungsänderung
Verfassungsänderung bezeichnet den formalen Prozess, durch den die Verfassung eines Staates geändert, ergänzt oder ersetzt wird. Sie betrifft üblicherweise zentrale Bestimmungen über Aufbau, Rechte, Pflichten der Staatsorgane sowie Grundprinzipien des Rechtsstaats. Verfassungsänderungen treten oft erst nach intensiver Beratung in Parlamenten oder Volksabstimmungen in Kraft und unterscheiden sich erheblich zwischen Rechtsordnungen.
Typischerweise erfordert eine Verfassungsänderung eine mehrstufige Prozedur: zuerst wird ein Änderungsentwurf vorgeschlagen; danach muss er in
In Deutschland regelt das Grundgesetz die Verfassungsänderung in Artikel 79. Änderungen bedürfen grundsätzlich einer Zweidrittelmehrheit von
In anderen Rechtsordnungen unterscheiden sich die Prozeduren. Im Vereinigten Staaten erfolgt eine Verfassungsänderung durch zwei Drittel
Zweck ist es, Verfassung und Rechtsordnung an veränderte Verhältnisse anzupassen, ohne die verfassungsrechtliche Stabilität zu gefährden.