Verfahrenshandlung
Verfahrenshandlung bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung eine Handlung, die im Rahmen eines gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahrens erfolgt und den Verlauf des Verfahrens beeinflusst, ohne unmittelbaren materiell-rechtlichen Streit oder Anspruchsinhalt zu entscheiden. Der Begriff gehört zum Verfahrensrecht und umfasst Handlungen von Parteien, deren Prozessvertretern, Gerichten sowie weiteren Verfahrensbeteiligten.
Die Verfahrenshandlung unterscheidet sich von materiell-rechtlichen Entscheidungen, die inhaltliche Rechtsfragen klären. Verfahrenshandlungen betreffen vielmehr Organisation, Fristen,
Typische Beispiele sind die Einreichung einer Klage, Schriftsätze, Anträge auf Beweisaufnahme, Stellungnahmen zu Vorgängen, Zustellungen, Terminbestimmungen,
Rechtswirkung: Verfahrenshandlungen setzen Fristen in Gang, ermöglichen Rechtsmittel und beeinflussen die Verfahrensführung. Sie müssen form- und