Verdachtsbildung
Verdachtsbildung bezeichnet in der Rechtswissenschaft den kognitiven Prozess, in dem aus vorliegenden Informationen, Hinweisen oder Beobachtungen eine Vermutung oder ein Verdacht entsteht, dass eine Person eine Straftat begangen hat oder begangen haben könnte. Sie kennzeichnet den Übergang von vagen Eindrücken zu einer konkreten Ermittlungsableitung. Es handelt sich jedoch um eine Vermutung, nicht um Beweis.
Der Prozess der Verdachtsbildung wird durch verschiedene Quellen gespeist: Zeugenaussagen, Überwachungs- oder Beobachtungsdaten, widersprüchliche Aussagen, auffälliges
Rechtliche Bedeutung: Verdachtsbildung begründet den Einsatz von Ermittlungsmaßnahmen wie Vernehmung, Ortung, Durchsuchung oder Beschlagnahme in eingeschränktem
Kritik und Schutz: Wegen der Gefahr von Fehlverdächtigungen kann Verdachtsbildung zu Diskriminierung oder Eingriffen in Grundrechte