Verbrauchsstellen
Verbrauchsstellen bezeichnet im deutschen Energiemarkt die Stellen, an denen elektrischer oder gasförmiger Energieverbrauch vor Ort gemessen und abgerechnet wird. Jede Verbrauchsstelle kann eine Mietwohnung, ein Gewerbebetrieb, eine Anlage oder ein Teilbereich eines Gebäudes sein, an dem der Energiebedarf gemessen wird. Jede Verbrauchsstelle wird im Marktstammdatenregister (MaStR) eindeutig identifiziert und ist damit Bestandteil der Abrechnung und Netzsteuerung.
Zuweisung und Datennutzung: Für jede Verbrauchsstelle werden Messdaten (Zählerstände) erhoben und an den jeweiligen Lieferanten und
Beziehung zu Zählerpunkten: Die Verbrauchsstelle beschreibt den Ort des Verbrauchs, während der Zähler (Messstelle) die gemessene
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland regeln Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und Marktregeln den Betrieb von Messstellen sowie die Nutzung