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Verbrauchsstellen

Verbrauchsstellen bezeichnet im deutschen Energiemarkt die Stellen, an denen elektrischer oder gasförmiger Energieverbrauch vor Ort gemessen und abgerechnet wird. Jede Verbrauchsstelle kann eine Mietwohnung, ein Gewerbebetrieb, eine Anlage oder ein Teilbereich eines Gebäudes sein, an dem der Energiebedarf gemessen wird. Jede Verbrauchsstelle wird im Marktstammdatenregister (MaStR) eindeutig identifiziert und ist damit Bestandteil der Abrechnung und Netzsteuerung.

Zuweisung und Datennutzung: Für jede Verbrauchsstelle werden Messdaten (Zählerstände) erhoben und an den jeweiligen Lieferanten und

Beziehung zu Zählerpunkten: Die Verbrauchsstelle beschreibt den Ort des Verbrauchs, während der Zähler (Messstelle) die gemessene

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland regeln Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und Marktregeln den Betrieb von Messstellen sowie die Nutzung

Siehe auch: MaStR, MSB, Netznutzung, Zähler.

den
Netzbetreiber
übermittelt.
Die
Abrechnung
erfolgt
auf
Basis
der
gemessenen
Energiemengen
an
der
Verbrauchsstelle.
Die
verantwortlichen
Akteure
sind
je
nach
Rechtslage
der
Messstellenbetreiber
(MSB),
der
Netzbetreiber
und
der
Energieversorger.
Energiemenge
erfasst.
In
der
Praxis
können
mehrere
Zähler
einer
Verbrauchsstelle
zugeordnet
sein,
oder
eine
Zählergruppe
kann
mehreren
Verbrauchsstellen
zugeordnet
sein.
Die
Datenflüsse
dienen
der
Abrechnung,
Netzentgeltberechnung
und
Marktkommunikation.
von
Verbrauchsstellen
im
Zusammenspiel
mit
MaStR
und
den
Netzbetreibern.