Verbrauchsstelle
Verbrauchsstelle bezeichnet in der deutschen Verwaltungssprache den Ort oder die Einrichtung, an dem oder in dem Waren, Energie oder Dienstleistungen tatsächlich verbraucht beziehungsweise genutzt werden. Der Begriff dient vor allem zur Zuordnung von steuerlichen oder regulatorischen Rechtsfolgen und ist kein eigenständiges Rechtsinstitut, sondern ein funktionaler Bezugspunkt, der je nach Rechtsbereich definiert wird.
In der Energiesteuer- und Mehrwertsteuerpraxis spielt die Verbrauchsstelle eine zentrale Rolle: Hier wird bestimmt, welcher Abnehmer
Im Energie- und Netzzugangssystem entspricht die Verbrauchsstelle oft dem Endverbraucheranschlusspunkt oder dem Messort, an dem der
Abgrenzungen: Verbrauchsstelle ist nicht mit einer Betriebsstätte oder einer physischen Geschäftsadresse gleichzusetzen; es handelt sich um
Beispiele verdeutlichen, dass bei Elektrizität der Verbrauchsstelle der Ort der tatsächlichen Nutzung ist; bei Gas der
Siehe auch: Energiesteuer, Verbrauchsteuer, Mehrwertsteuer, Netz- und Messstellenbetrieb.