Unterversicherung
Unterversicherung bezeichnet den Zustand, bei dem der versicherte Betrag einer Sache oder eines Risikos den tatsächlichen Wert zum Schadenzeitpunkt unterschreitet. Sie tritt häufig bei Gebäude- und Hausratversicherungen auf, wenn der Wert der versicherten Gegenstände im Laufe der Zeit nicht angepasst wird oder eine Wertermittlung veraltet ist.
Im Schadenfall kann die Versicherung die Entschädigung nach dem sogenannten Verhältnisprinzip kürzen. Viele Policen enthalten eine
Ursachen für Unterversicherung sind unter anderem eine zu geringe oder veraltete Wertermittlung, Veränderungen durch Bau- oder
Folgen sind, dass der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst tragen muss; bei größeren Schäden kann
Vermeidung: Regelmäßige Aktualisierung der Versicherungssumme, regelmäßige Wertanpassungen, Berücksichtigung von Neuwert versus Zeitwert, Einbeziehung von Wertsteigerungen sowie
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland regeln das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die jeweiligen Versicherungsbedingungen die Anwendung von Unterversicherung