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Unterversicherung

Unterversicherung bezeichnet den Zustand, bei dem der versicherte Betrag einer Sache oder eines Risikos den tatsächlichen Wert zum Schadenzeitpunkt unterschreitet. Sie tritt häufig bei Gebäude- und Hausratversicherungen auf, wenn der Wert der versicherten Gegenstände im Laufe der Zeit nicht angepasst wird oder eine Wertermittlung veraltet ist.

Im Schadenfall kann die Versicherung die Entschädigung nach dem sogenannten Verhältnisprinzip kürzen. Viele Policen enthalten eine

Ursachen für Unterversicherung sind unter anderem eine zu geringe oder veraltete Wertermittlung, Veränderungen durch Bau- oder

Folgen sind, dass der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst tragen muss; bei größeren Schäden kann

Vermeidung: Regelmäßige Aktualisierung der Versicherungssumme, regelmäßige Wertanpassungen, Berücksichtigung von Neuwert versus Zeitwert, Einbeziehung von Wertsteigerungen sowie

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland regeln das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die jeweiligen Versicherungsbedingungen die Anwendung von Unterversicherung

Durchschnittsklausel
(Unterversicherungsklausel):
Die
Auszahlung
richtet
sich
nach
dem
Verhältnis
Versicherungssumme
zu
tatsächlichem
Wert.
Beispiel:
Restwert
500.000
€,
versichert
350.000
€,
Schaden
100.000
€.
Auszahlung
=
100.000
×
350.000
/
500.000
=
70.000
€.
Renovierungsarbeiten,
Inflation
oder
eine
unvollständige
Auflistung
versicherter
Gegenstände.
der
Schutzanteil
deutlich
geringer
ausfallen
oder
ganz
entfallen,
sofern
die
Versicherungssumme
die
Verluste
nicht
abdeckt.
Beratung
durch
Versicherungsfachleute.
Es
empfiehlt
sich,
klare
Vertragsregelungen
zur
Anteilzahlung
und
zur
Vermeidung
von
Unterversicherung
zu
prüfen.
bzw.
Durchschnittsklauseln.