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Unterlassungsaufforderung

Eine Unterlassungsaufforderung ist im Zivilrecht ein formeller Hinweis, mit dem der Berechtigte den Verletzer auffordert, eine rechtswidrige Handlung sofort zu beenden und künftig zu unterlassen. Sie dient dazu, eine Rechtsverletzung zu stoppen, ohne gleich eine gerichtliche Klage erheben zu müssen. Typische Anwendungsfelder sind Schutzrechte wie Urheber-, Marken- und Geschmacksmutelrechte, Persönlichkeitsrechte sowie wettbewerbsrechtliche Verstöße.

Rechtliche Grundlagen bestehen darin, dass aus dem allgemeinen Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch Ansprüche gegen jemanden entstehen können,

Oft wird zusätzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt, die rechtsverbindlich zusichert, das beanstandete Verhalten künftig zu

Wenn die Aufforderung unbeantwortet bleibt oder sich der Rechtsverstoß fortsetzt, kann der Berechtigte den Rechtsweg beschreiten,

der
in
Eigentums-
oder
Nutzungsrechte
eingreift.
In
der
Praxis
knüpft
eine
Unterlassungsaufforderung
häufig
an
§§
1004,
823
BGB
an,
die
den
Anspruch
auf
Unterlassung
und
Schadensersatz
regeln.
Die
Aufforderung
enthält
in
der
Regel
eine
Beschreibung
der
beanstandeten
Handlung,
den
geltend
gemachten
Rechtsgrund,
eine
klare
Frist
zur
Abstellung
der
Rechtsverletzung
und
die
Aufforderung,
künftig
ähnliche
Verstöße
zu
unterlassen.
unterlassen;
bei
Verstoß
wird
meist
eine
Vertragsstrafe
oder
Schadensersatz
in
Aussicht
gestellt.
Die
Unterlassungserklärung
kann
quer
durch
verschiedene
Rechtsbereiche
gefordert
werden,
etwa
im
IP-Recht,
im
Persönlichkeitsrecht
oder
im
Wettbewerbsrecht.
z.
B.
durch
eine
Unterlassungsklage
oder
eine
gerichtliche
einstweilige
Verfügung.
Eine
sorgfältige
Prüfung
der
Formulierungen
und
Folgen
ist
ratsam,
da
eine
weit
gefasste
oder
zu
früh
abgegebene
Unterlassungserklärung
spätere
Verpflichtungen
nach
sich
ziehen
kann.