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Umsatzsteuern

Umsatzsteuern bezeichnet allgemein Verbrauchssteuern, die den Umsatz von Waren und bestimmten Dienstleistungen belasten. In Deutschland und Österreich wird der Begriff Umsatzsteuer verwendet; in der Schweiz entspricht dies der Mehrwertsteuer. Das System basiert auf dem Vorsteuerabzug: Unternehmen erheben Umsatzsteuer auf ihre Lieferungen und Dienstleistungen, ziehen jedoch die Umsatzsteuer ab, die ihnen von Lieferanten in Rechnung gestellt wurde (Vorsteuer). Die Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer wird an das Finanzamt abgeführt.

Die Steuersätze variieren je Land. In Deutschland liegt der Regelsteuersatz bei 19 %, der ermäßigte Satz bei

Unternehmer müssen sich in der Regel für die Umsatzsteuer registrieren und regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie eine Jahreserklärung

Zur Vereinfachung bieten viele Länder eine Kleinunternehmerregelung oder Befreiungen, die die Zahlungspflicht unter bestimmten Umsatzgrenzen reduzieren

7
%
für
bestimmte
Güter
und
Dienstleistungen.
In
Österreich
beträgt
der
Normalsatz
häufig
20
%,
mit
ermäßigten
Sätzen
von
10
%
und
13
%.
Andere
Länder
haben
eigene
Sätze,
Ausnahmen
und
Regelungen.
Exportlieferungen
sind
in
der
Regel
nullbesteuert;
innergemeinschaftliche
Lieferungen
können
unter
bestimmten
Bedingungen
steuerfrei
oder
im
Reverse-Charge-Verfahren
behandelt
werden.
abgeben.
Die
Häufigkeit
der
Meldungen
hängt
von
Umsatzhöhe
und
nationalen
Regeln
ab.
Für
grenzüberschreitende
Geschäfte
gelten
Besonderheiten
wie
die
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(USt-IdNr.),
innergemeinschaftliche
Erwerbe
und
das
Reverse-Charge-Verfahren,
bei
dem
der
Leistungsempfänger
die
Steuerschuld
übernimmt.
oder
ausschließen.
Umsatzsteuern
dienen
der
Finanzierung
des
Staates
und
sollen
eine
neutrale
Besteuerung
des
Endverbrauchs
sicherstellen,
indem
Mehrfachbesteuerung
in
der
Lieferkette
vermieden
wird.