Täterstatus
Der Begriff Täterstatus bezeichnet in der Rechts- und Kriminologie den Status einer Person als Täter einer Straftat, also denjenigen, der die Tat durch eigene Handlungen verwirklicht. Der Täterstatus ist zentral, um zu klären, wer als hauptverantwortlich für den Straftatbestand gilt, im Gegensatz zu Personen, die die Tat lediglich unterstützen oder anstiften.
Im deutschen Strafrecht unterscheidet man Täterschaft und Teilnahme. Die Täterschaft umfasst diejenigen, die die Tat durch
In der Praxis wird der Täterstatus durch Beweise gewonnen: Wer handelte, wann, welche Rolle spielte die Person
Beispiele: Wer den Schlag ausführt, ist der Täter; wer die Tat plant und dabei Hilfsmittel bereitstellt, kann