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Täterstatus

Der Begriff Täterstatus bezeichnet in der Rechts- und Kriminologie den Status einer Person als Täter einer Straftat, also denjenigen, der die Tat durch eigene Handlungen verwirklicht. Der Täterstatus ist zentral, um zu klären, wer als hauptverantwortlich für den Straftatbestand gilt, im Gegensatz zu Personen, die die Tat lediglich unterstützen oder anstiften.

Im deutschen Strafrecht unterscheidet man Täterschaft und Teilnahme. Die Täterschaft umfasst diejenigen, die die Tat durch

In der Praxis wird der Täterstatus durch Beweise gewonnen: Wer handelte, wann, welche Rolle spielte die Person

Beispiele: Wer den Schlag ausführt, ist der Täter; wer die Tat plant und dabei Hilfsmittel bereitstellt, kann

eigenes
Handeln
oder
durch
wesentliche,
zentrale
Handlungen
verwirklichen.
Beteiligte,
die
die
Tat
unterstützen
oder
anstiften,
fallen
unter
Beihilfe
(Gehilfe)
bzw.
Anstiftung.
Innerhalb
der
Täterschaft
wird
oft
weiter
unterschieden,
z.
B.
in
Mittäterschaft
(gemeinsame
Täterschaft
mehrerer
Personen)
und
in
Fälle,
in
denen
einer
die
Tat
wesentlich
mitplanend
oder
leitend
beeinflusst
und
damit
ebenfalls
als
Täter
gilt.
Die
genaue
Zuordnung
bestimmt
Strafrahmen
und
Schadens-
bzw.
Schuldumfang.
im
Tatablauf.
In
Gruppenstraftaten
entscheidet
das
Gericht,
welchen
Beitrag
jeder
Beteiligte
geleistet
hat.
Unklarheiten
über
den
konkreten
Tatbeitrag
führen
oft
zu
gerichtlicher
Klärung,
ob
jemand
als
Täter,
Mittäter,
Anstifter
oder
Gehilfe
einzustufen
ist.
Anstifter
oder
Gehilfe
sein;
zwei
Personen,
die
gemeinsam
die
Tat
begehen,
gelten
als
Mittäter.