Treuhändern
Treuhänder (plural Treuhänder) bezeichnet eine Person oder Institution, die von einer anderen Partei mit der Verwaltung von Vermögen, Rechten oder Anteilen betraut wird, um sie zugunsten eines Begünstigten zu verwalten. In dieser Treuhandbeziehung besteht eine Treue- und Sorgfaltspflicht: Der Treuhänder muss die Interessen des Auftraggebers wahren, Vermögenswerte ordentlich verwalten, Informationen offenlegen und Konflikte vermeiden. Er hat Rechenschaft zu legen und Vermögenswerte idealerweise separat vom eigenen Vermögen zu halten; bei Pflichtverletzungen drohen zivilrechtliche Ansprüche und Haftung.
Treuhänder begegnen uns in verschiedenen Bereichen. Im Erbrecht kommen Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter zum Einsatz, ferner Vormünder
Rechtsgrundlagen und Pflichten unterscheiden sich je nach Rechtsordnung. In vielen Jurisdiktionen entspricht der Treuhänder dem rechtlich