Treibräder
Treibräder bezeichnet in der Regel die Räder eines Fahrzeugs, die vom Antriebsmotor direkt angetrieben werden. Im Eisenbahnwesen sind Treibräder die Räder, auf denen die vom Triebwerk erzeugte Drehkraft wirkt. Sie unterscheiden sich von nicht angetriebenen Rädern (Laufrädern) und von führenden oder nachlaufenden Rädern, die nicht direkt von der Antriebseinheit angetrieben werden. Typischerweise sind Treibräder auf einer oder mehreren Antriebsachsen angeordnet; oft bilden zwei Räder pro Achse eine Antriebseinheit, und mehrere Antriebsachsen erhöhen den Zugkräften especially auf Steigungen.
In Dampf- und Verbrennungszügen wird die Kraft der Treibräder durch Pleuelstangen und Kurbelzapfen auf die Räder
Wartung und Betrieb von Treibrädern umfassen die Überwachung von Laufflächen- und Flanschverschleiß, die Achs- und Kreislaufgenauigkeit
Der Begriff Treibräder ist in der technischen Fachliteratur etabliert und wird oft synonym mit Antriebsräder verwendet.