Transportvertrag
Ein Transportvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die sich eine Partei verpflichtet, Güter gegen Entgelt von einem Absender an einen vorgesehenen Bestimmungsort zu befördern. Im deutschen Recht unterscheiden sich typischerweise zwei Hauptformen: der Frachtvertrag, bei dem der Frachtführer die Beförderung der Güter übernimmt, und der Speditionsvertrag, bei dem der Spediteur die Beförderung organisiert, beauftragte Verkehrsträger auswählt und den Transport abwickelt.
Parteien eines Transportvertrags können Absender und Frachtführer oder Spediteur sein. Je nach Ausgestaltung besteht der Frachtvertrag
Wesentliche Bestandteile sind Gegenstand, Ort und Termin der Beförderung, Art der Güter, Verpackung, Kosten und Frachtführerwechsel,
Transportverträge finden Anwendung bei allen Verkehrsträgern (Straße, Schiene, Wasser, Luft) und im multimodalen Transport, wobei der