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Transportvertrag

Ein Transportvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die sich eine Partei verpflichtet, Güter gegen Entgelt von einem Absender an einen vorgesehenen Bestimmungsort zu befördern. Im deutschen Recht unterscheiden sich typischerweise zwei Hauptformen: der Frachtvertrag, bei dem der Frachtführer die Beförderung der Güter übernimmt, und der Speditionsvertrag, bei dem der Spediteur die Beförderung organisiert, beauftragte Verkehrsträger auswählt und den Transport abwickelt.

Parteien eines Transportvertrags können Absender und Frachtführer oder Spediteur sein. Je nach Ausgestaltung besteht der Frachtvertrag

Wesentliche Bestandteile sind Gegenstand, Ort und Termin der Beförderung, Art der Güter, Verpackung, Kosten und Frachtführerwechsel,

Transportverträge finden Anwendung bei allen Verkehrsträgern (Straße, Schiene, Wasser, Luft) und im multimodalen Transport, wobei der

in
der
Pflicht
des
Frachtführers
zur
ordnungsgemäßen
Beförderung,
zum
Schutz
der
Güter
und
zur
zeitnahen
Lieferung,
während
der
Absender
verpflichtet
ist,
die
Güter
rechtzeitig
bereit
zu
stellen,
erforderliche
Informationen
zu
liefern
und
das
Frachtentgelt
zu
zahlen.
Beim
Speditionsvertrag
übernimmt
der
Spediteur
zusätzlich
Aufgaben
wie
Organisation,
Dokumentation,
Zollabfertigung
und
ggf.
Haftungsregelungen
für
Zwischenlagerungen
oder
Teiltransporte.
der
Gefahrenübergang
sowie
Haftung.
Die
Gefahr
geht
in
der
Regel
mit
Übergabe
der
Güter
an
den
Frachtführer
auf
den
Empfänger
über,
wobei
vertragliche
Vereinbarungen
oder
gesetzliche
Regelungen
Abweichungen
zulassen.
Die
Haftung
richtet
sich
nach
nationalem
Recht
(z.
B.
BGB)
bzw.
internationalen
Beförderungsabkommen
wie
der
CMR
für
Straßentransporte.
Kernzweck
die
ordnungsgemäße,
termingerechte
und
sichere
Beförderung
der
Güter
bleibt.