Totalschäden
Totalschäden bezeichnen Schäden, bei denen die Kosten einer Reparatur wirtschaftlich nicht mehr tragbar sind oder der Schaden so gravierend ist, dass eine Wiederherstellung technisch nicht sinnvoll erscheint. Der Begriff wird vor allem in der Kraftfahrtversicherung verwendet, kann aber auch für andere versicherte Gegenstände gelten.
Es gibt zwei Hauptformen des Totalschadens. Technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug so stark beschädigt
Die Bewertung erfolgt durch einen Gutachter der Versicherung oder einen unabhängigen Sachverständigen. Er vergleicht die voraussichtlichen
Folgen sind meist eine Auszahlung an den Versicherungsnehmer in Höhe des versicherten Wertes abzüglich eines eventuellen
Rechtliche Rahmenbedingungen und genaue Schwellenwerte variieren je nach Vertrag und Rechtsgebiet. In vielen Ländern unterscheidet man