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Textfassung

Textfassung bezeichnet die schriftliche Fassung eines Textes, die in der Regel für Veröffentlichung oder Weitergabe festgelegt wird. Der Begriff unterscheidet sich von mündlichen oder audiovisuellen Fassungen, wie Sprechart oder Bühnenfassung, dadurch, dass der Fokus auf der wörtlichen, feststehenden Wortwahl liegt. In der deutschen Sprachpraxis dient Textfassung oft dazu, die endgültige, redigierte Schreibform eines Textes zu kennzeichnen.

Anwendungsfelder umfassen Presse- und Unternehmenskommunikation, Journalismus, Verlagswesen, Rundfunk und Filmproduktion. Beispielsweise wird eine Pressemitteilung oder ein

Der Prozess der Textfassung umfasst Entwurf, Überarbeitung, Korrekturlesen, Validierung inhaltlicher Richtigkeit sowie Stil- und Rechtskonformität. Je

Relation zu anderen Fassungen: Endfassung, Redaktionsfassung oder Manuskript beziehen sich ebenfalls auf die endgültige Textform, unterscheiden

Nachrichtenartikel
in
einer
Textfassung
veröffentlicht,
nachdem
Editoren
und
ggf.
Rechtsabteilungen
Korrekturen
vorgenommen
haben.
In
der
Rundfunk-
oder
Fernsehproduktion
bezieht
sich
Textfassung
auf
die
endgültige
schriftliche
Version
eines
Skripts,
Untertiteltexts
oder
eines
Off-Texte.
nach
Kontext
können
Lokalisierung,
Zitierweisen,
Quellenangaben
und
Tonalität
in
die
Textfassung
eingearbeitet
werden.
Die
Freigabe
erfolgt
in
der
Regel
durch
Redakteure,
Autoren
oder
Rechtsabteilungen.
sich
jedoch
in
Nuancen.
Die
Endfassung
ist
die
endgültige
Freigabe;
das
Manuskript
ist
oft
der
ursprüngliche
Textentwurf;
die
Textfassung
betont
die
sprachliche
Ausgestaltung
der
schriftlichen
Form.