Stromhandel
Stromhandel bezeichnet den Handel mit elektrischer Energie sowie mit damit verbundenen Finanzinstrumenten. Er dient der Deckung des physischen Bedarfs von Haushalten, Industrie und Handel sowie der Risikosteuerung durch Hedging gegen Preisschwankungen. Der Handel erfolgt sowohl auf organisierten Märkten als auch bilateral (OTC) und ist eng verknüpft mit der Preisbildung und der Versorgungssicherheit.
Zu den Marktteilnehmern gehören Erzeuger wie Kraftwerksbetreiber, Energieversorger, Händler, industrielle Verbraucher, Finanzinvestoren, Dienstleister und Makler. Die
Marktsegmente umfassen den Day-Ahead- und den Intraday-Handel auf den Börsen sowie kontinuierliche Handelsformen und bilaterale Verträge.
Regulierung und europäische Integration prägen den Stromhandel wesentlich: Marktöffnung, Entbündelung, Transparenzvorgaben (REMIT) sowie grenzüberschreitende Marktverschmelzung (Market