Stromabnahme
Stromabnahme bezeichnet im energiewirtschaftlichen Sprachgebrauch die Aufnahme von elektrischer Energie durch einen Abnehmer aus einem Versorgungsnetz oder aus einer Erzeugungsanlage. Sie beschreibt sowohl die tatsächlich abgenommene Energiemenge als auch das vertraglich zugesicherte Recht, Strom zu beziehen. In der Praxis wird die Stromabnahme über den Zähler gemessen und in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen; der Zeitraum kann Tag, Monat oder der Abrechnungszeitraum sein. Die Abrechnung erfolgt anhand eines Tarifs, der Grundpreis, Arbeitspreis und ggf. Netznutzungs- oder Umlagen umfasst.
Stromabnahme erfolgt durch verschiedene Typen von Abnehmern: Privathaushalte, Gewerbe, Industrie oder erneuerbare Erzeuger, die Selbstverbrauch betreiben.
Im Gegensatz zum Begriff Stromverbrauch, der die tatsächlich verbrauchte Energiemenge bezeichnet, fokussiert Stromabnahme stärker auf den
Regulatorische Aspekte variieren je nach Land. In Deutschland regeln EnWG, Messstellenbetriebsgesetz und weitere energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen die