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Straftheorie

Straftheorie, im deutschsprachigen Raum auch als Theorie der Strafe bezeichnet, ist ein Teil der Rechtsphilosophie und der Kriminologie, der sich mit der Begründung, den Zielen und der Gestaltung strafrechtlicher Sanktionen befasst. Sie analysiert, warum Gesellschaften Straftaten ahnden, welche Werte durch Strafe geschützt werden und wie Sanktionen gerecht gestaltet sein sollten.

Zentrale Strömungen sind die retributive Theorie der Strafe, die Strafe als angemessene Antwort auf moralische Schuld

Im deutschen Rechtsverständnis spielt der Schuldbegriff eine zentrale Rolle: Strafe setze voraus, dass der Täter schuldhaft

Historisch haben sich Theorien von den klassischen Begründern der Schuld und des Verhältnismäßigkeitsprinzips bis zu modernen

Straftheorie beeinflusst aktuelle strafrechtliche Praxis, etwa bei der Strafzumessung, der Abwägung von Maßnahmen und Alternativen zum

versteht,
und
die
utilitaristische
bzw.
präventive
Strafe,
die
Strafe
primär
zur
Verhütung
von
Straftaten
rechtfertigt.
Innerhalb
der
utilitaristischen
Sicht
unterscheiden
Forscher
oft
Allgemeine
Abschreckung,
spezielle
Abschreckung,
Inkapazitation
und
Resozialisierung.
handelt.
Das
Verhältnismäßigkeits-
bzw.
Angemessenheitsprinzip
fordert,
dass
die
Schwere
der
Sanktion
dem
Unrechtsgehalt
der
Tat
angemessen
ist.
Strafzwecke,
Rechtsfolgen
und
Sanktionen
werden
so
aufeinander
abgestimmt.
Ansätzen
entwickelt,
die
Resozialisierung,
Risikosteuerung
und
die
Wirksamkeit
von
Strafmaßnahmen
stärker
berücksichtigen.
Kritiker
betonen
oft
Ungerechtigkeit,
Fehlanreize
und
die
Frage
der
Effektivität.
Freiheitsentzug
sowie
bei
Reformdebatten
des
Strafvollzugs.