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Stimmberechtigung

Stimmberechtigung bezeichnet das Recht, in bestimmten Gremien oder Wahlen eine Stimme abzugeben. Im politischen Kontext umfasst sie das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger; im wirtschaftlichen Kontext regelt sie das Stimmrecht von Anteilseignenden in Versammlungen.

Politisch ergibt sich das Recht in vielen Rechtsordnungen aus Kriterien wie Staatsangehörigkeit, Mindestalter und Wohnsitz im

Historisch war das Stimmrecht häufig an bestimmte Gruppen gebunden (zum Beispiel Männer oder Staatsangehörige). Im Laufe

Wirtschaftlich bezieht sich Stimmberechtigung auf das Stimmrecht in Organisationen wie Aktiengesellschaften oder Genossenschaften. Die Stimmrechte richten

Wahlgebiet.
Ausnahmen
und
Einschränkungen
variieren
je
nach
Rechtsordnung:
Das
Stimmrecht
kann
zeitweise
entzogen
werden,
etwa
bei
Freiheitsentzug,
gerichtlicher
Geschäftsunfähigkeit
oder
bestimmten
strafrechtlichen
Verurteilungen;
zusätzlich
gelten
unterschiedliche
Altersgrenzen
und
regionale
Bestimmungen
für
Kommunal-,
Landes-
oder
Europawahlen.
des
19.
und
20.
Jahrhunderts
wurde
das
Wahlrecht
schrittweise
auf
weitere
Bevölkerungsgruppen
ausgedehnt
und
in
vielen
Ländern
zu
universalem
Wahlrecht
für
Staatsangehörige
über
18
Jahren
ausgebaut.
sich
meist
nach
dem
Anteil
am
Kapital
oder
nach
festgelegten
Stimmrechtsklassen;
manche
Anteilsscheine
haben
kein
Stimmrecht.
In
Hauptversammlungen
können
Stimmrechtsvertretungen,
Stimmrechtsvollmachten
oder
Proxys
eine
Rolle
spielen.