Spendenabzug
Spendenabzug bezeichnet im deutschen Steuerrecht den Abzug von Spenden als steuerliche Sonderausgabe. Er ermöglicht es Steuerpflichtigen, Zuwendungen an gemeinnützige, religiöse oder wissenschaftliche Zwecke im Rahmen der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Der Abzug erfolgt nicht als direkter Steuerguthaben, sondern reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Zu den begünstigten Zuwendungen zählen Spenden an als gemeinnützig anerkannte Organisationen oder Institutionen, die von der
Es kommen in der Praxis Geldspenden und Sachspenden in Betracht. Geldspenden werden in der Steuererklärung als
Nachweise sind erforderlich, um den Spendenabzug geltend zu machen. Für Spenden über bestimmte Beträge ist eine
Der Spendenabzug senkt das zu versteuernde Einkommen und kann so die Einkommensteuer reduzieren. Er dient der