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Spendenabzug

Spendenabzug bezeichnet im deutschen Steuerrecht den Abzug von Spenden als steuerliche Sonderausgabe. Er ermöglicht es Steuerpflichtigen, Zuwendungen an gemeinnützige, religiöse oder wissenschaftliche Zwecke im Rahmen der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Der Abzug erfolgt nicht als direkter Steuerguthaben, sondern reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Zu den begünstigten Zuwendungen zählen Spenden an als gemeinnützig anerkannte Organisationen oder Institutionen, die von der

Es kommen in der Praxis Geldspenden und Sachspenden in Betracht. Geldspenden werden in der Steuererklärung als

Nachweise sind erforderlich, um den Spendenabzug geltend zu machen. Für Spenden über bestimmte Beträge ist eine

Der Spendenabzug senkt das zu versteuernde Einkommen und kann so die Einkommensteuer reduzieren. Er dient der

Finanzverwaltung
entsprechend
bescheinigt
sind.
Dazu
gehören
in
der
Regel
Vereine,
Stiftungen,
Kirchen
sowie
Forschungseinrichtungen.
Voraussetzung
ist,
dass
der
Empfänger
eine
Zuwendungsbestätigung
oder
Spendenbescheinigung
ausstellt
bzw.
ausstellt,
damit
die
Zuwendung
steuerlich
anerkannt
wird.
Spendenabzug
berücksichtigt.
Bei
Sachspenden
gilt:
Der
steuerlich
anerkannte
Wert
richtet
sich
nach
dem
gemeinen
Wert
zum
Zeitpunkt
der
Spende;
häufig
sind
dazu
Bewertungs-
und
Dokumentationspflichten
zu
beachten,
insbesondere
bei
größeren
Werten.
ordnungsgemäße
Zuwendungsbestätigung
notwendig;
bei
geringeren
Beträgen
reicht
in
der
Praxis
oft
der
Kontoauszug
oder
eine
einfache
Spendenbestätigung.
Die
genauen
Nachweisregeln
können
sich
ändern,
daher
lohnt
ein
Blick
in
die
aktuelle
Rechtslage
oder
Beratung
durch
eine
Steuerfachperson.
Förderung
gemeinnütziger
Zwecke
und
trägt
zur
Beförderung
politischer,
kultureller
oder
sozialer
Aktivitäten
bei.