Sozialplanregelung
Sozialplanregelung bezeichnet im deutschen Arbeitsrecht die vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung, typischerweise dem Betriebsrat, zur Milderung der sozialen Folgen von Betriebsänderungen. Sie kommt insbesondere bei angekündigten Kündigungen in größerem Umfang oder bei Betriebsschließungen zur Anwendung. Ziel ist es, betroffene Beschäftigte finanziell zu entschädigen, beim Übergang in neue Beschäftigung zu unterstützen und soziale Härten abzubauen.
Rechtsgrundlage und Geltungsbereich: Die Regelung basiert auf dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Bei größeren Betriebsänderungen oder Massenentlassungen sind
Inhalt und Instrumente: Typische Bestandteile eines Sozialplans umfassen Abfindungszahlungen, Maßnahmen zur sozialen Absicherung wie Altersteilzeit oder
Durchführung und Wirkung: Der Sozialplan tritt mit Unterzeichnung in Kraft und bindet Arbeitgeber sowie die betroffenen