Sortenzulassung
Sortenzulassung bezeichnet den formellen Prozess, durch den eine neue Pflanzensorte für den Vertrieb bzw. die Vermarktung in einer Rechtsordnung anerkannt und eingetragen wird. In der Europäischen Union führt eine bestandene Zulassung in der Regel zur Aufnahme in die Gemeinschaftliche Liste, was einen einheitlichen Absatz und Handel innerhalb der EU erleichtert. Auch nationale Listen können eine Zulassung ermöglichen, wenn eine Community-Zulassung nicht vorgesehen oder beantragt wird.
Zulassungsverfahren und Kriterien
Zentral sind die Prüfungen auf Distinctness, Uniformity und Stability (DUS) sowie auf Value for Cultivation and
In Deutschland erfolgt die Prüfung und Registrierung im Rahmen nationaler Gesetze zum Sortenschutz sowie in Übereinstimmung
Sortenzulassung ermöglicht sicheren Handel mit samen oder pflanzgut, sorgt für Qualitätstransparenz und erleichtert den grenzüberschreitenden Vertrieb.