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Sortenrechte

Sortenrechte, auch Pflanzensortenrechte oder Sortenschutz genannt, sind Rechtsansprüche, die Züchtern und Inhabern neu gezüchteter Pflanzensorten gewährt werden. Sie geben dem Inhaber das exklusive Recht, die geschützte Sorte kommerziell zu nutzen und zu vermarkten, insbesondere die Vermehrung, Aufbereitung, den An- und Verkauf sowie die Einfuhr und Ausfuhr von Vermehrungsgütern.

Eine Sorte gilt grundsätzlich als geschützt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt: Neuheit, Unterscheidbarkeit, Homogenität und Stabilität

Der Schutzumfang umfasst typischerweise das ausschließliche Recht, die Vermehrung und den Vertrieb der geschützten Sorte zu

Internationale Rahmenwerke, wie das Übereinkommen über die Sortenschutzbestimmungen (UPOV), erleichtern Harmonisierung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die konkrete

(DUS-Kriterien).
Der
Schutz
entsteht
durch
ein
formelles
Anmelde-
bzw.
Zulassungsverfahren
bei
einer
nationalen
oder
regionalen
Behörde
oder
gemäß
internationalen
Bestimmungen,
oft
verbunden
mit
einer
Prüfung
und
der
Vergabe
einer
Sortenbezeichnung.
kontrollieren,
einschließlich
der
Produktion
von
Saatgut
oder
anderer
Vermehrungsgüter,
des
Angebots
und
der
Ein-
bzw.
Ausfuhr.
Die
Schutzdauer
variiert
je
nach
Rechtsordnung,
beträgt
jedoch
in
der
Regel
etwa
20
Jahre
für
die
meisten
Nutzpflanzen
und
25
Jahre
für
Holzpflanzen,
Reben
und
Obstgehölze.
Ausgestaltung,
einschließlich
Ausnahmen
wie
Forschungs-
oder
Züchterfreiheit
sowie
Farmer’s
Privilege,
variiert
je
Rechtsordnung.
Sortenrechte
unterscheiden
sich
damit
deutlich
von
Patenten
und
ergänzen
das
System
des
geistigen
Eigentums
im
Pflanzenbereich.