Sortenrechte
Sortenrechte, auch Pflanzensortenrechte oder Sortenschutz genannt, sind Rechtsansprüche, die Züchtern und Inhabern neu gezüchteter Pflanzensorten gewährt werden. Sie geben dem Inhaber das exklusive Recht, die geschützte Sorte kommerziell zu nutzen und zu vermarkten, insbesondere die Vermehrung, Aufbereitung, den An- und Verkauf sowie die Einfuhr und Ausfuhr von Vermehrungsgütern.
Eine Sorte gilt grundsätzlich als geschützt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt: Neuheit, Unterscheidbarkeit, Homogenität und Stabilität
Der Schutzumfang umfasst typischerweise das ausschließliche Recht, die Vermehrung und den Vertrieb der geschützten Sorte zu
Internationale Rahmenwerke, wie das Übereinkommen über die Sortenschutzbestimmungen (UPOV), erleichtern Harmonisierung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die konkrete